Die Naturbestattung Garten Eden ist für alle, die einen Grabstellennachweis als Möglichkeit der Beisetzung für die spätere Naturbestattung in der Schweiz benötigen. Diese Dienstleistung kann zur Anwendung kommen, wenn die Angehörigen die Urne zur Abschiednahme in ihrem privaten Bereich aufbewahren möchten. Das Krematorium bzw. der Bestatter händigt die Urne dann aufgrund unserer Urnenanforderung und Grabplatzbestätigung für die Angehörigen direkt an das Bestattungsinstitut bzw. die Angehörigen aus. Das spätere Verstreuen der Asche

ist jederzeit durch die Angehörigen möglich. Ansprechpartner hierfür ist Ihr Bestatter, welcher auch den Auftrag an uns erteilt. Bei weiteren Fragen, nutzen Sie gerne das Kontaktformular.


In der Schweiz dürfen Angehörige die Asche selbst verstreuen, da der Friedhofszwang nur für Erdbestattungen besteht.

Es ist wichtig, dass dabei kein öffentliches Ärgernis entsteht, keine fremden Gefühle verletzt werden und die Natur nicht nachhaltig beeinträchtigt wird. Es ist üblich und erlaubt, die Asche in Flüssen, Seen, Wäldern oder auf Bergen zu verstreuen, solange dies mit Respekt und an geeigneten Orten geschieht.


Wichtige Punkte CH:


  • Freie Wahl des Ortes: Nach der Kremation kann die Asche an einem frei wählbaren Ort verstreut werden, der für die verstorbene Person eine besondere Bedeutung hatte.
  • Aushändigung der Asche: Krematorien bzw. Bestatter übergeben die Asche in der Regel den Angehörigen, die dann selbst entscheiden, was damit geschieht.
  • Natürliche Umgebung: Die Asche darf in der Natur verstreut werden, zum Beispiel in Flüssen oder Wäldern.
  • Respektvoller Umgang: Es ist wichtig, dass die Asche nicht als Abfall entsorgt wird und der Ort so gewählt wird, dass er niemanden stört.


 
 
 
 

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